Die Aufgabenstellung

Weniger Lärm bedeutet mehr Lebensqualität. Rund 90 „kleine“ Ballungsräume in Deutschland mit 100.000 bis 250.000 Einwohnern sind aufgrund der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG vom 25.06.2002) und § 47d BImSchG erstmalig gefordert, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Dazu müssen Mitte 2012 die strategischen Lärmkarten vorliegen, Mitte 2013 der Lärmaktionsplan mit seinen Maßnahmen zur Lärmminderung.

Es werden Belastungsräume, Belastungsachsen und ruhige Gebiete ermittelt, auf die der Lärmaktionsplan reagiert. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Umgebungslärm wesentlich vom Straßenverkehrslärm verursacht wird. Schiene, Luftverkehr und Industrie/Gewerbe spielen seltener eine Rolle.

In der Stufe 1 der Lärmminderungsplanung waren Städte zunächst vielfach nur mit wenigen, hochbelasteten Verkehrsachsen befasst. Stufe 2 fordert nun eine netzbezogene Vorgehensweise. Lärmwirkungen, aber auch viele in Frage kommende Maßnahmen zur Lärmminderung haben damit gesamtstädtischen, teilweise auch regionalen Bezug. Dies erfordert eine querschnittsorientierte Herangehensweise und kann eine Stadtgrenzen überschreitende Kooperation nahelegen.